- Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
Anforderung des EfB-Zertifkates
- Kataster der über uns entsorgten Abfälle
- regelmäßge Qualifizierung unserer Mitarbeiter
- Durchführung der elektronischen Nachweisführung (eANV) entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV)